Neues Kommunales Rechnungswesen

Informationen zur Umstellung auf die Doppik in Schleswig-Holstein

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Auf den Seiten des Innenministeriums sind umfangreiche Informationen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts -insb. Einführung der Doppik- bereitgestellt [Doppik / Innenministerium]. Ausführliche Informationen stehen auch auf den Seiten des Innovationsrings NKR-SH [Innovationsring NKR-SH].


An dieser Stelle sollen zukünftig Hinweise zu aktuellen Änderungen zur GemHVO-Doppik, zum Kontenrahmen und zum Produktrahmen oder sonstigen Regelungen zur Doppik dargestellt werden. Zudem ist beabsichtigt Probleme bzw. Fragestellungen aus der Praxis darzustellen und ggfs. Lösungen aufzuzeigen. 

 Jahresabschluss





Wird im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses von den Abschlussprüfern ein Änderungsbedarf festgestellt, so ist eine Änderung des Jahresabschlusses nur erforderlich, wenn durch die fehlerhaften Buchungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Kommune (d.h. der wirtschaftlichen Lage der Kommune) durch den Jahresabschluss nicht mehr vermittelt wird. Ansonsten sind die Änderungen im folgenden Jahr zu korrigieren.
Überarbeitete Erläuterungen zur GemHVO-Doppik veröffentlicht


                                    
Geändert: Erläuterung zu § 3 (Seite 5)
Ergänzt: Hinweise zu § 3 (Seite 6) und zu § 22 (Seite 19)
[aktuelle Erläuterungen GemHVO-Doppik]

Anm.: Weitere Überarbeitung der Erläuterungen geplant. Dabei sollen Verweise auf Regelungen in NRW gestrichen werden. Grds. sind diese Verweise nicht bindend.
Das Innenministerium stellt klar, dass Aufwendungen nicht budgetübergreifend deckungsfähig sein können




Hinweis zur Erläuterung zu § 22 GemHVO-Doppik:
... Die Regelung enthält keine dem § 17 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 GemHVO-Kameral entsprechenden Bestimmungen, nach der bestimmte Ausgaben, die nicht zu einem Budget gehören, gegenseitig deckungsfähig sind bzw. für gegenseitig Deckungsfähig erklärt werden können. Solche Regelungen würden der Outputorientierung der doppischen Haushaltswirtschaft widersprechen. Das doppische Haushaltsrecht lässt daher nicht zu, Aufwendungen und Auszahlungen beispielsweise für Personal oder Versicherungen für gegenseitig deckungsfähig zu erklären. ...
Finanzrechnung -
Muster 20


Welche Beträge sind wo darzustellen ?

In der Finanzrechnung (Muster 20) ist in der Spalte 5 die Summe aus dem Haushaltsansatz inkl. Nachtrag und der aus dem Vorjahr(en) übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsreste) darzustellen. Falls Deckungskreisauflösungen (Deckungskreise müssen nicht aufgelöst werden) oder andere Sollveränderungen durchgeführt wurden, müssten diese dort auch berücksichtigt werden.  In der Spalte 8 sind die neuen Ermächtigungen aus dem (abzuschließenden) Haushaltsjahr in das neue Haushaltsjahr darzustellen.

Änderungen zur GemHVO-Doppik und zum VV-Kontenrahmen
[Regelungen Doppik]


(27. Sept. 2010)

Mit der letzten Änderung der VV-Kontenrahmen wurden u.a. die Konten 6721 „Einzahlungen aus fremden Finanzmitteln“ und 7721 „Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln“ sowie die entsprechenden Kontenarten 672 und 772 eingeführt. In dem Muster zur Finanzrechnung (Muster 20) nach § 46 GemHVO-Doppik wurde offensichtlich keine Zuordnung für diese Kontenarten vorgenommen.
Es wurde eine Anfrage beim Innenministerium gestellt, wo diese Kontenarten in der Finanzrechnung eingefügt werden sollen.

Zur Bereichsabgrenzung D in Bezug auf die Kredite und Tilgungen






Die Ziffern 1 und 2 (Euro-Währung, fremde Währung) beziehen sich auf den Bestand des Kredites (inkl. Finanzrechnung Einzahlung Kredit) und die Ziffern 4, 5 und 6 (Tilgungen, Umschuldungen) auf die Tilgungen (inkl. Finanzrechnung). Das bedeutet, dass der Kreditbestand z.B. das Konto 32173100 (Finanzrechnung 69273100) und die Tilgung 32173500 (Finanzrechnung 79273500) oder die Umschuldung 32173400 (79273400) haben. Somit müste bei den Tilgungen nicht auch nachgewiesen werden, ob es Euro- oder fremde Währung ist.

 

Hinweis: Die Bereichsabgrenzung für 792- wurde mit der Änderung vom 29.09.2009 (Runderlass IM) für das HHJ 2010 auf B, C, D erweitert.

Behandlung von Aufwendungen / Auszahlungen im Zusammenhang mit der Gewährung von ZuweisungenDer Fachverband der Kämmerer hat Anträge zur Änderung der GO bezügl. der Frist zur Aufstellung der Jahresabschlüsse und der GemHVO-Doppik bezügl. der Behandlung von Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Zusammenhang mit gewährten Zuweisungen gestellt.




Frist zur Aufstellung von Jahresabschlüsse